Neben einer ästhetischen Beeinträchtigung, können Zahnfehlstellungen die Funktion des Kauens, Beißens und Sprechens beeinträchtigen und die Zahnpflege erschweren. Die meisten Fehlstellungen können mit der heutigen Kieferorthopädie ohne Altersbeschränkung korrigiert werden.
Eine ausführliche Beratung steht am Anfang einer kieferorthopädischen Behandlung, um zu entscheiden, ob überhaupt eine Behandlung notwendig ist und um zu besprechen welche Behandlungsgeräte/ Maßnahmen erforderlich sind. Außerdem wird der Schweregrad der Fehlstellung festgelegt. Die Einteilung erfolgt in kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) 1-5. Wird der Patient in Grad 3-5 eingestuft, hat er Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Der optimale Zeitpunkt für einen ersten Besuch in unserer Praxis liegt bei Kindern zwischen 6 und 8 Jahren. Dann kann festgestellt werden, ob eine kieferorthopädische Behandlung schon notwendig ist oder ob in regelmäßigen Abständen die Entwicklung der Zähne und Kiefer beobachtet werden soll.
6.-8. Lebensjahr (Frühbehandlung) über einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren
9.-11. Lebensjahr (Hauptbehandlung) über einen Zeitraum vom ca. 4-5 Jahren
Im Erwachsenenalter (>18Lj.) richtet sich der erste Termin nach entweder vorhandenen Beschwerden oder dem Vorliegen von ästhetischen Beeinträchtigungen.
Nach der ersten Beratung, wenn entschieden wurde, dass eine Behandlung notwendig ist, werden folgende diagnostische Unterlagen erstellt:
Diagnostik:
-Anfangsmodelle
-Röntgenbilder (falls beim Zahnarzt Röntgenbilder gemacht wurden, bitte mitbringen)
-Fotos
Behandlungsplan:
Nach Auswertung der diagnostischen Unterlagen, erstellen wir einen Heil- und Kostenplan, der alle erforderlichen Maßnahmen, die Behandlungsgeräte und die Kosten für den gesamten Zeitraum enthält. Dieser muss vor der Behandlung, sowohl bei gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen zur Genehmigung eingereicht werden. Nach erfolgter Zustimmung werden auch Sie von der Krankenkasse informiert und vereinbaren einen Termin in unserer Praxis, um mit der Behandlung beginnen zu können.
Die kieferorthopädische Behandlung teilt sich in eine aktive Behandlungsphase und eine Retentionsphase.
Aktive Behandlungsphase:
Bewegung der Zähne mit festsitzenden und/oder herausnehmbaren Behandlungsgeräten, bis zum patientenspezifisch optimalen Behandlungsergebnis. Kontrolltermine alle 4-6 Wochen.
Retentionsphase:
Nach Durchführung einer kieferorthopädischen Behandlung muss das erreichte Ergebnis dringend für längere Zeit stabilisiert werden, um eine mögliche Rückstellung zu verhindern. Kontrolltermine alle 3 Monate.
Abschlussbescheinigung:
Am Ende der kieferorthopädischen Behandlung erhalten die gesetzlich Versicherten eine Abschlussbestätigung, die Sie zusammen mit den gesammelten Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen müssen.
Behandlungserfolg:
Wichtig für eine erfolgreiche Behandlung ist eine individuell für jeden Patienten erstellte Behandlungsplanung, das regelmäßige Einhalten der Behandlungstermine (in der aktiven Behandlungsphase ca. alle 4-6 Wochen und in der Retentionsphase ca. alle 3 Monate), eine gute Mitarbeit in Bezug auf das Tragen der Behandlungsgeräte, eine gute Mundhygiene und gute Zusammenarbeit von Patient, Eltern und Behandler.
Bei der kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Brackets, ist eine außerordentlich gute Zahnpflege notwendig. Die Patienten erhalten von uns, beim Einsetzen der festen Zahnspange, eine ausführliche Anweisung, wie und wie oft die Zähne geputzt werden sollten. Weißliche Flecken (Entkalkungen) auf den Zähnen entstehen nur, wenn die Mundhygiene nicht ausreichend ist. Diese Entkalkungen sind allerdings irreversibel. Mit einer gewissenhaften zahnpflege und einer regelmäßigen lokalen Flouridierung können solche Schäden vermieden werden. Darüber hinaus ist eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR) bei Ihrem Hauszahnarzt/in sinnvoll und wichtig.
Behandlung von Kindern
Eine kieferorthopädische Frühbehandlung (Beginn im Alter von 6.-8. Lebensjahr) kann erforderlich sein, wenn ein/e der folgenden Fehlstellungen vorliegt:
• sehr große Frontzahnstufe
• extrem tiefer Biss mit Einbiss in die Schleimhaut
• vorzeitiger Verlust von Milchzähnen
• frontaler oder seitlicher Kreuzbiss
• offener Biss (bei andauerndem Schnuller- Daumen- und Fingerlutschen)
• Habits (schädliche Angewohnheiten, wie z.B. Lutschen, offenen Mundhaltung, falsche Zungenlage beim Sprechen oder Schlucken, Lippenbeißen)
Kieferorthopädische Hauptbehandlung (ab dem 9. Lebensjahr)
Die kieferorthopädische Hauptbehandlung beginnt in den meisten Fällen mit ca. 9-11 Jahren und dient der Wachstumsbeeinflussung und der Korrektur von Fehlstellungen der einzelnen Zähne. Sie wird mit herausnehmbaren und/oder festsitzenden Behandlungsgeräten durchgeführt. Es ist wünschenswert die pubertäre Wachstumsphase zu nutzen, falls eine Korrektur der Kieferlage erreicht werden soll.
Daher ist der optimale Zeitpunkt für einen Beginn, der einsetzende Seitenzahnwechsel, der meistens zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr beginnt.
Auch im Erwachsenenalter kann man Zahnkorrekturen durchführen, sofern der Zahnhalteapparat entzündungsfrei und gesund ist. Es gibt keine altersmäßige Einschränkung.
Aufgrund des nicht mehr vorhandenen Wachstums, können extreme Kieferlagekorrekturen nur mit Hilfe eines chirurgischen Eingriffes durchgeführt werden.
Eine kieferorthopädische Behandlung ab dem 18. Lebensjahr wird allerdings nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, nur in den Ausnahmefällen, wenn eine chirurgische Verlagerung des Unter- bzw. Oberkiefers notwendig ist. Eine erste Beratung, zur Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit, wird aber bezahlt.
Herausnehmbare Geräte
dienen zur Platzbeschaffung, Breitenanpassung des Oberkiefers und Bisslageeinstellung bei Kindern in der Wachstumsphase. Auch funktionskieferorthopädische Geräte (z.B. Vorschubdoppelplatten, Aktivator) kommen zum Einsatz, wenn das Wachstum in eine bestimmte Richtung gelenkt werden soll.
Die Behandlung mit herausnehmbaren Geräten erfordert sehr viel Mitarbeitswillen von Seiten des Patienten.
Die Geräte sollten 15-16 Stunden jeden Tag getragen werden, da sonst die Behandlungsdauer deutlich verlängert oder die Einstellung des gewünschten Ergebnisses nicht erreicht wird. Teilweise müssen die Geräte vom Patienten selber nachgestellt werden. Das Voranschreiten der Behandlung bzw. der Sitz des jeweiligen Gerätes wird alle 6 Wochen kontrolliert.
Festsitzende Behandlung
auch Multiband bzw. Multibracketapparatur (MB) genannt.
Diese MB-Apparatur besteht aus einzeln auf die Zähne aufgeklebten Brackets und Metallringen (hinten an den großen Backenzähnen) und einem Drahtbogen, der in den Bracketschlitz eingelegt wird. Durch das Einwirken des Bogens auf das jeweilige Bracket ist eine gezielte Bewegung der Zähne möglich. Es können damit alle Arten von Zahnbewegungen durchgeführt werden. Brackets und Bänder werden mit einem Spezialkunststoff an den Zähnen befestigt.
Die MB-Apparatur wird vorrausichtlich 1,5 bis 2 Jahre auf den Zähnen verbleiben. Während dieser Zeit sind monatliche Kontrollen erforderlich.
Eine Behandlung mit festsitzender Zahnspange schadet den Zähnen nicht, allerdings ist eine ausgezeichnete Zahnpflege Grundvoraussetzung beim Tragen einer festen Zahnspange. Eine ausführliche Erklärung der richtigen Zahnputztechnik erfolgt direkt nach dem Einsetzen der festen Zahnspange, gemeinsam mit ein paar Tips zur Handhabung. In den ersten Tagen nach dem Einsetzen der MB-Apparatur kann es zu einem Druckgefühl und leichten Scheuerstellen im Mund kommen. Das ist völlig normal und lässt in der Regel nach kurzer Zeit nach.
Nach Beendigung der Zahnkorrektur, werden Brackets und Klebereste entfernt und die Zähne poliert.
Lingualtechnik:
Lingualtechnik ist eine individuell angefertigte Multibracketapparatur, die auf die Innenseiten der Zähne (=lingual) aufgeklebt wird. Der Vorteil dieser Apparatur ist, dass sie fast nicht sichtbar ist. Die höheren Herstellungskosten werden nicht von den gesetzlichen krankenkassen und manchmal nur eingeschränkt von den privaten Krankenkassen übernommen.
Retentionsgeräte:
Nach jeder kieferorthopädischen Behandlung, ist die Stabilisierung des Ergebnisses extrem wichtig, da die bewegten Zähne in Richtung Ausgangsstellung tendieren können. Dies kann mit herausnehmbaren Geräten und/oder festsitzenden Retainern (eingeklebter, dünner Draht hinter den Frontzähnen) geschehen.
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bis zum 18. Lj. werden durch die gesetzlichen Krankenkassen dann übernommen, wenn ein bestimmter Schweregrad an Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt.
Dazu wird die vorliegende Fehlstellung von uns, beim ersten Beratungstermin, in die „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) eingeteilt. Liegen Fehlstellungen vom Grad 3-5 vor, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zunächst 80% (bei Geschwisterkindern 90%) der Kosten.
Den verbleibenden Anteil von 20% (bzw. 10%) müssen die Patienten erst einmal selber bezahlen.
Die Rechnungen sollten gut verwahrt werden, da sie am Ende der Behandlung zusammen mit einer Abschlussbestätigung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Der 20%ige Eigenanteil wird dann zurückerstattet.
Für die Rückerstattung ist eine gute Mitarbeit des Patienten erforderlich. Bleibt diese aus und die Behandlung muss abgebrochen werden, wird der Eigenanteil nicht zurückerstattet.
Liegt nur eine geringe Fehlstellung (KIG 1-2) vor, müssen die gesamten Behandlungskosten selber getragen werden. Die erste Beratung wird in jedem Fall von allen Krankenversicherungen bezahlt.
Außervertragliche Leistungen (AVL)
Es gibt im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung Zusatzleistungen wie z.B. Zahnversiegelung und Keramikbrackets, die in keinem Fall von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Diese können auf Wunsch als außervertragliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Wir beraten Sie gerne dazu in einem persönlichen Gespräch.
Bei Erwachsenen wird die kieferorthopädische Behandlung nicht mehr durch die Krankenkassen übernommen, es sei denn, es ist zusätzlich eine chirurgische Bisslagekorrektur notwendig.
Die erste Beratung wird auch bei Erwachsenen von den Krankenversicherungen bezahlt.